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Risiko­lebens­ver­si­che­rung

RISIKOLEBENSVERSICHERUNG.


FINANZIELLE ABSICHERUNG FÜR HINTERBLIEBENE

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod – doch für Familien, Ehepartner oder andere Angehörige kann der plötzliche Verlust eines Einkommens schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung sorgt in einem solchen Fall für Sicherheit.

Schutz für die Familie und andere Hinterbliebene

Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung zahlt im Todesfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen aus. Die Höhe dieser Summe wird individuell festgelegt und sollte den finanziellen Bedarf der Hinterbliebenen beispielsweise für Miete, Kredite oder Ausbildungskosten berücksichtigen. 

Für alle, die ihre Angehörigen finanziell absichern möchten, ist die Risiko­lebens­ver­si­che­rung eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Eine professionelle Beratung hilft dabei, die passende Versicherungssumme und Laufzeit zu wählen.

DIE GRUNDLAGEN

Wenn der Hauptverdiener einer Familie unerwartet verstirbt, kann das erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Die gesetzlichen Hinterbliebenenrenten sind oft unzureichend, insbesondere wenn der Verstorbene nur geringe oder kurze Beitragszeiten in der Rentenversicherung vorweisen kann.

Absicherung für die Familie und Kreditverpflichtungen

Witwen- und Waisenrenten decken meist nicht die laufenden Kosten einer Familie. Besonders, wenn ein hoher Kredit etwa für den Hauskauf abzuzahlen ist, kann eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung eine existenzielle Absicherung bieten.

Im Todesfall sorgt die vereinbarte Versicherungssumme dafür, dass:

  • Lebenshaltungskosten für die Familie weiterhin gedeckt werden
  • Darlehen oder Hypotheken problemlos getilgt werden können
  • Ausbildungskosten der Kinder gesichert sind

Wer Angehörige finanziell absichern möchte, sollte frühzeitig über eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung nachdenken insbesondere dann, wenn Kredite oder langfristige finanzielle Verpflichtungen bestehen.

FÜR WEN GEEIGNET?

Wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, kann das für die Hinterbliebenen nicht nur eine emotionale Tragödie, sondern auch eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Besonders dann, wenn Kredite bestehen, die zur Familiengründung oder für den Hausbau aufgenommen wurden, kann eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung vor wirtschaftlichen Problemen schützen.

Unverzichtbar für junge Familien mit Eigenheim

Besonders wichtig ist die Risiko­lebens­ver­si­che­rung für junge Familien mit Kindern, die ein Haus gekauft oder gebaut haben und dadurch hohe finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind. Wenn beide Ehepartner ein Einkommen haben, kann eine verbundene Risiko­lebens­ver­si­che­rung eine sinnvolle Option sein. Sie zahlt im Todesfall eines Partners die vereinbarte Summe an den Hinterbliebenen und ist dabei günstiger als zwei getrennte Policen.

Absicherung von Darlehen mit einer Restschuldversicherung

Eine besondere Form der Risiko­lebens­ver­si­che­rung ist die Restschuldversicherung. Diese sichert genau die verbleibende Kreditsumme ab, sodass die Hinterbliebenen im Todesfall nicht mit finanziellen Schulden belastet werden. Damit kann sichergestellt werden, dass das Eigenheim oder andere größere Anschaffungen nicht verloren gehen.

Für Familien, Immobilienbesitzer oder Kreditnehmer bietet eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung eine entscheidende finanzielle Absicherung, um die wirtschaftliche Zukunft der Angehörigen zu schützen.

LEISTUNGSUMFANG

Im Gegensatz zur Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zahlt eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung nur dann eine Leistung, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt. Da keine Kapitalansparung erfolgt, sind die Beiträge im Vergleich zu kapitalbildenden Policen deutlich günstiger. Schon mit der ersten Beitragszahlung besteht vollständiger Schutz, sodass die Angehörigen im Ernstfall finanziell abgesichert sind.

Vergleich der Tarife lohnt sich

Die Leistungen der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich kaum stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Endet der Vertrag jedoch zu Lebzeiten des Versicherten, erfolgt keine Auszahlung.

Da sich die Leistungsmerkmale der Tarife nur geringfügig unterscheiden, ist der Preisvergleich besonders wichtig. Experten empfehlen, vor allem auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten. Ein Nichtraucher im Alter von 30 Jahren kann beispielsweise bereits für weniger als 120 Euro jährlich eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung mit 150.000 Euro Versicherungssumme abschließen eine kostengünstige Möglichkeit, seine Familie im Todesfall finanziell abzusichern.

GESUNDHEITSPRÜFUNG

Mit dem Versicherungsantrag willigt der Antragsteller in der Regel ein, dass der Versicherer die angegebenen Gesundheitsdaten prüfen darf. Dies kann durch die Einsicht in ärztliche Unterlagen oder durch gezielte Rückfragen bei behandelnden Ärzten geschehen.

Risikoabschätzung durch den Versicherer

Bestehen schwere oder zahlreiche Vorerkrankungen, kann der Versicherer einen Risikozuschlag auf den Beitrag erheben oder den Antrag sogar ablehnen. Der Grund dafür liegt in der Risikobewertung: Um die Versichertengemeinschaft zu schützen, sollen Per­sonen mit einem erhöhten Todesfallrisiko nicht zu denselben Konditionen aufgenommen werden wie gesunde Antragsteller.

Prüfung und Policenerstellung

Die Gesundheitsangaben werden vom Versicherer genau geprüft, häufig durch hauseigene Mediziner. Liegen keine Auffälligkeiten vor, stellt das Unternehmen die Versicherungspolice aus und versendet sie an den Antragsteller. Mit der Zustellung der Police ist der Versicherungsschutz rechtskräftig und tritt in Kraft.

Einzel- oder Partnervertrag?

Viele Versicherer bieten neben klassischen Einzelverträgen auch Risiko­lebens­ver­si­che­rungen auf verbundene Leben an. Dabei werden zwei oder mehr Per­sonen in einem einzigen Vertrag abgesichert.

Wann ist eine verbundene Lebensversicherung sinnvoll?

  • Für Ehepaare: Stirbt ein Partner, erhält der überlebende Partner die vereinbarte Todesfallleistung. So kann das gemeinsame Einkommen abgesichert oder eine bestehende Kreditverpflichtung weiter bedient werden.
  • Für Geschäftspartner: In Unternehmen, die von mehreren Per­sonen geführt werden, können solche Verträge dafür sorgen, dass bei einem Todesfall des Mitinhabers keine finanziellen Engpässe entstehen. Der überlebende Geschäftspartner kann mit der Versicherungssumme z. B. Anteile übernehmen oder laufende Kosten decken.

Einzel- oder Partnervertrag – was ist günstiger?

Ein verbundener Vertrag ist oft preiswerter als zwei separate Policen, da das gemeinsame Risiko in die Beitragskalkulation einfließt. Allerdings ist die Todesfallleistung nur einmalig fällig – nach Auszahlung an den überlebenden Versicherten endet der Vertrag.

Wer sicherstellen möchte, dass beide Parteien unabhängig voneinander abgesichert sind, sollte stattdessen zwei separate Risiko­lebens­ver­si­che­rungen abschließen.

UMWANDLUNG MÖGLICH

Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Vertragsabschluss in eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung umzuwandeln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Warum lohnt sich die Umwandlung?

  • Doppelte Vorsorge: Während die Risiko­lebens­ver­si­che­rung nur im Todesfall eine Leistung erbringt, kombiniert die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung Hinterbliebenenschutz mit Vermögensaufbau.
  • Garantierte Auszahlung: Nach Ablauf der Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung erhalten Sie eine vertraglich garantierte Auszahlung – bestehend aus den eingezahlten Beiträgen, einer festgelegten Verzinsung und möglichen Überschüssen.
  • Flexibilität für die Zukunft: Falls sich Ihre finanziellen oder familiären Umstände ändern, können Sie durch die Umwandlung langfristig für das Alter sparen, ohne erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.

Für wen ist der Wechsel sinnvoll?

Der Umstieg auf eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung ist besonders attraktiv für Versicherte, die langfristig Kapital aufbauen möchten und gleichzeitig ihre Hinterbliebenen absichern wollen. Wer jedoch ausschließlich einen günstigen Risikoschutz benötigt, kann bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung bleiben.


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