Versicherungsschutz und Kennzeichen in einem
Das Kennzeichen eines Mopeds, Rollers oder Mofas dient gleichzeitig als Versicherungsnachweis. Es wird nur ausgestellt, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht, da eine KFZ-Haftpflichtversicherung für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Versicherungskennzeichen kann direkt bei einem KFZ-Haftpflichtversicherer beantragt werden. Wer sein Moped nicht das ganze Jahr über nutzt, kann durch eine saisonale Versicherung Kosten sparen. Viele Kleinkrafträder stehen in den Wintermonaten ungenutzt in der Garage, sodass für diesen Zeitraum keine Beiträge anfallen. Alternativ gibt es Ganzjahreskennzeichen, die einen durchgängigen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen bieten.
Jährliche Erneuerung der Versicherungspolice
Mopedkennzeichen sind nicht unbegrenzt gültig und müssen jährlich erneuert werden. Der Versicherungsschutz beginnt immer am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres. Die Gültigkeit lässt sich anhand der Farbe des Kennzeichens erkennen, die sich in einem festgelegten Rhythmus wiederholt:
Gültiges Kennzeichen ist Pflicht
Ein gültiges Versicherungskennzeichen ist nicht nur für den Haftpflichtschutz notwendig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, riskiert nicht nur hohe Geldstrafen, sondern verliert auch den Versicherungsschutz. Im Falle eines Unfalls müssen sämtliche Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden.