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Krankentagegeld

KRANKENTAGEGELD.


FINANZIELLE SICHERHEIT BEI LANGER KRANKHEIT

Krankentagegeld schützt nach der Lohnfortzahlung

Wenn Du länger als sechs Wochen krank bist, endet die Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber. Danach erhältst Du Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse – allerdings nur 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 Prozent des letzten Nettolohns und höchstens 128,63 Euro pro Krankheitstag (Stand 2025). Ohne zusätzliche Absicherung kann dies schnell zu finanziellen Engpässen führen.

Individuelle Absicherung gegen Einkommensausfall

Mit einer Krankentagegeld-Versicherung sicherst Du Dir eine finanzielle Unterstützung, wenn Dein Gehalt ausfällt. Die Höhe des Krankentagegeldes kannst Du individuell anpassen – besonders wichtig für alle, die eine Familie versorgen oder laufende Verpflichtungen wie Kredite haben.

Der Versicherer zahlt das Krankentagegeld, sobald die Lohnfortzahlung endet – also ab der siebten Krankheitswoche. Du kannst Beiträge sparen, wenn Du eine längere Karenzzeit vereinbarst, also den Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Krankentagegeld ausgezahlt wird.

Wichtiger Hinweis: Krankentagegeld ist nicht mit Krankenhaustagegeld zu verwechseln. Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt ausschließlich für die Dauer eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus.

 

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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BEI KRANKENHAUSAUFENTHALT

Krankenhaustagegeld – Absicherung für zusätzliche Kosten

Ein Aufenthalt im Krankenhaus kann unerwartete finanzielle Belastungen mit sich bringen. Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung erhältst Du für jeden Tag, den Du stationär behandelt wirst, eine vorher festgelegte Summe – steuerfrei und ohne Nachweis von Kosten. Diese finanzielle Unterstützung hilft Dir, Ausgaben rund um Deinen Klinikaufenthalt zu decken.

Flexibel nutzbar für persönliche Bedürfnisse

Das ausgezahlte Krankenhaustagegeld kannst Du nach eigenem Ermessen nutzen, z. B. für:

  • Kosten für Telefon, Internet oder TV in der Klinik
  • Fahrtkosten für Angehörige oder Besuchsdienste
  • Unterstützung für Haushalt und Kinderbetreuung
  • Zusätzliche Ausgaben für Genesung und Komfort

Zusätzliche Leistung für Eltern beim Rooming-In

Wenn Dein Kind ins Krankenhaus muss, möchten viele Eltern es begleiten. Beim sogenannten Rooming-In kann ein Elternteil während der Behandlung beim Kind bleiben, die Klinik berechnet dafür jedoch eine Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.

Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung sicherst Du Dir ein finanzielles Polster, um Dich während eines Klinikaufenthalts ganz auf Deine Genesung zu konzentrieren – ohne zusätzliche finanzielle Sorgen.


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