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Kranken­ver­si­che­rung (gesetzl.)

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG.


OPTIMAL ABGESICHERT

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten grundsätzlich einen einheitlichen Mindestschutz, da der Leistungsumfang im Sozialgesetzbuch festgelegt ist. Medizinisch notwendige Behandlungen werden von allen Kassen übernommen, abgesehen von Rezeptgebühren und bestimmten Zuzahlungen für ambulante oder stationäre Therapien.

Dennoch gibt es Unterschiede, insbesondere bei Zusatzleistungen und Beitragssätzen. Ein genauer Vergleich der Krankenkassen kann sich lohnen, um von besseren Konditionen oder erweiterten Leistungen zu profitieren.

DIE GRUNDLAGEN

Wer ist gesetzlich krankenversichert?

Etwa 90 Prozent der Deutschen sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 6.150 Euro (bzw. 73.800 Euro im Jahr, Stand 2025) sind verpflichtet, sich gesetzlich zu ver­sichern. Wer diese Einkommensgrenze mindestens ein Jahr lang überschreitet oder selbstständig tätig ist, kann in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln. Beihilfeberechtigte Beamte sind in der Regel ebenfalls privat versichert.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Seit dem 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten einen einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Beitrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen aufgeteilt (jeweils 7,3 Prozent).

Da dieser allgemeine Beitragssatz jedoch nicht ausreicht, um die Kosten der Krankenkassen zu decken, dürfen die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Seit 2019 wird dieser Zusatzbeitrag wieder paritätisch finanziert, also je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ein Beispiel: Verlangt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 2,0 Prozent, werden 7,3 Prozent Arbeitnehmeranteil plus 1,0 Prozent (hälftiger Zusatzbeitrag) direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt den gleichen Anteil zusätzlich an die Krankenkasse.

Familienversicherung – Schutz für Angehörige

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind weitgehend identisch und decken alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab. Unterschiede gibt es vor allem bei Zusatzleistungen wie alternativen Heilmethoden oder speziellen Vorsorgeuntersuchungen.

Ein besonderer Vorteil der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung: Familienmitglieder ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen sind kostenfrei mitversichert. In der privaten Kranken­ver­si­che­rung hingegen muss für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag gezahlt werden.

FREIE KASSENWAHL

Welche Krankenkasse passt zu Dir?

Als Arbeitnehmer hast Du die freie Wahl, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Du Dich ver­sichern möchtest. Du kannst zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen wählen. Während Orts- und Ersatzkassen für Versicherte aus ganz Deutschland offen sind, nehmen einige Betriebs- und Innungskrankenkassen nur Mitglieder bestimmter Unternehmen oder Berufsgruppen auf oder beschränken ihre Tätigkeit auf bestimmte Regionen.

Sonderkündigungsrecht bei steigenden Zusatzbeiträgen

Falls Du Deine Krankenkasse wechseln möchtest, kannst Du dies mit einer regulären Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende tun. Erhebt die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag, erhöht diesen oder senkt eine ausgezahlte Prämie, hast Du sogar ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kannst Du innerhalb eines Monats kündigen.

Die Krankenkasse ist verpflichtet, Dich rechtzeitig über Änderungen beim Zusatzbeitrag zu informieren, sodass Du genügend Zeit hast, zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln, bevor der neue Beitrag fällig wird.

LEISTUNGSUNTERSCHIEDE

Grundschutz mit einheitlichen Basisleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten weitgehend gleiche Grundleistungen, da das medizinisch Notwendige gesetzlich festgelegt ist. Bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen für ambulante oder stationäre Behandlungen übernehmen alle Kassen die wichtigsten Gesundheitskosten. Allerdings sind besonders teure oder schonendere Behandlungsmethoden oft den Privatversicherten vorbehalten.

Zusätzliche Leistungen je nach Krankenkasse

Die Unterschiede zwischen den Krankenkassen liegen vor allem in den zusätzlichen Leistungen. Je nach Anbieter werden neben der medizinischen Grundversorgung auch alternative Heilmethoden wie Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen bezuschusst.

Zudem bieten viele Krankenkassen spezielle Wahltarife an. Dazu gehören beispielsweise Hausarzttarife, bei denen keine Praxisgebühr anfällt, oder Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn innerhalb eines Jahres keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen werden. Ein Vergleich der Kassen kann sich also lohnen, um die bestmögliche Versorgung zu erhalten.

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Günstigere Krankenkasse wählen und sparen

Seit 2015 gilt in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Falls eine Krankenkasse mit diesen Einnahmen nicht auskommt, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben, den sich beide ebenfalls teilen.

Erhöht eine Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag oder führt ihn erstmals ein, hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst sofort zu einer günstigeren Kasse wechseln. Ein Wechsel kann sich lohnen, da die Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen.

Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze

Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gibt es eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, dass Dein Beitrag maximal bis zu dieser Einkommensgrenze berechnet wird – auch wenn Dein tatsächliches Einkommen darüber liegt.

Die Beitragsbemessungsgrenze für 2025 beträgt 5.512,50 Euro monatlich, was einem Jahresbruttoeinkommen von 66.150 Euro entspricht.

Beispiel:

Verdienst Du 5.950 Euro im Monat, wird der Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze von 5.512,50 Euro berechnet. Bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich daraus ein Betrag von 804,83 Euro. Diese Summe – zuzüglich eines möglichen individuellen Zusatzbeitrags – wird dann jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers getragen.

SO WECHSELST DU

Du kannst zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln, sobald Du mindestens 12 Monate bei Deiner aktuellen Kasse versichert warst. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate zum Ende des übernächsten Kalendermonats.

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Wechsel noch einfacher: Ein Kündigungsschreiben ist nicht mehr erforderlich. Es reicht aus, einen Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse zu stellen – diese übernimmt die Kündigung bei Deinem bisherigen Versicherer für Dich.

Sonderkündigungsrecht bei steigenden Zusatzbeiträgen

Erhebt Deine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag, erhöht diesen oder schränkt ihre Leistungen ein, kannst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. In diesem Fall entfällt die 12-monatige Bindungsfrist, und Du kannst sofort zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln.

ZUSATZVERSICHERUNG

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die medizinische Grundversorgung. Wer darüber hinaus erstklassige Leistungen und eine bessere Absicherung im Krankheitsfall möchte, kann mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung seinen Schutz individuell erweitern.

Individueller Zusatzschutz nach Bedarf

Welche Leistungen Du in Deiner Zusatzversicherung absichern möchtest, kannst Du je nach persönlichem Bedarf festlegen. Verschiedene Tarife bieten unterschiedliche Leistungsbausteine:

  • Ambulante Zusatzversicherung: Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden, Brillen oder Psychotherapie.
  • Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung: Erstattung hochwertiger Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnersatz.
  • Krankenhaus-Zusatzversicherung: Anspruch auf ein Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung oder bevorzugte Betreuung im Krankenhaus.

Wartezeiten beachten

Die Leistungen einer privaten Zusatzversicherung stehen Dir nicht sofort nach Abschluss zur Verfügung. Je nach Anbieter gibt es Wartezeiten von mehreren Monaten, bevor etwa Kosten für hochwertigen Zahnersatz oder eine neue Brille übernommen werden. Informiere Dich daher frühzeitig, um rechtzeitig abgesichert zu sein.

PRIVAT VERSICHERN

Die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) bietet viele Vorteile, insbesondere für Gutverdiener und Singles. Als Arbeitnehmer bist Du nur dann weiterhin gesetzlich versichert, wenn Dein Einkommen 2025 unter der Grenze von 6.150 Euro monatlich bzw. 73.800 Euro jährlich liegt. Überschreitest Du diese Grenze für mindestens ein Jahr, hast Du die Möglichkeit, in die private Kranken­ver­si­che­rung zu wechseln.

Ein Wechsel kann sich besonders lohnen, wenn Du gesund bist und keine Familienangehörigen mitver­sichern musst. Die PKV bietet oft bessere Leistungen als die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung – etwa kürzere Wartezeiten beim Arzt, bessere Versorgung im Krankenhaus oder höhere Erstattungen für Zahnersatz und Sehhilfen.

Zusatzversicherung als Alternative

Falls ein Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung nicht infrage kommt oder Du lieber gesetzlich versichert bleiben möchtest, kannst Du dennoch von besseren Leistungen profitieren. Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung sicherst Du Dir viele Vorteile der PKV – von Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus bis hin zu umfangreicher Zahnversorgung. So passt Du Deinen Schutz individuell an Deine Bedürfnisse an.


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