Die Haftpflichtversicherung schützt Dich und Deine Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Du zum Schadensersatz verpflichtet bist. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.
Übrigens: Die Privathaftpflicht schützt Dich auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Deinem Haus ausgehen, solange Du es selbst bewohnst. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private Haftpflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Dein Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.
Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen – hierfür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeugs abschließen muss.