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AUTOVERSICHERUNG.


HAFTPFLICHT UND KASKOSCHUTZ FÜR MEHR SICHERHEIT

Wer ein Auto besitzt, muss es ver­sichern. Die KFZ-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und ohne deren Nachweis ist eine Zulassung nicht möglich. Sie übernimmt die Kosten, wenn durch eigenes Verschulden ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wird.

Zusätzlich kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Während die Teilkasko unter anderem Schäden durch Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Naturereignisse abdeckt, schützt die Vollkasko auch bei selbstverschuldeten Unfällen oder Vandalismus.

Viele Faktoren bestimmen den Beitrag

Die Beitragshöhe der KFZ-Versicherung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu gehören die Anzahl unfallfreier Jahre, der Fahrzeugtyp, die Regionalklasse, die gewählte Selbstbeteiligung und mögliche Prämiennachlässe für Garagenbesitzer, Wenigfahrer oder Beamte.

Fahranfänger können sparen, indem sie ihr Fahrzeug zunächst als Zweitwagen der Eltern ver­sichern und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer profitieren von einem Saisonkennzeichen, mit dem sie die Versicherungsbeiträge auf die tatsächlichen Nutzungsmonate begrenzen können.

KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Ob PKW, LKW oder Motorrad, ohne eine gültige Haft­pflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Der Haft­pflichtschutz ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Unfallopfer angemessen entschädigt werden.

Die KFZ-Haft­pflicht übernimmt alle Schäden, die Du anderen mit Deinem Fahrzeug zufügst. Dazu gehören Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder – bei bleibenden Gesundheitsschäden – sogar eine lebenslange Rente.

Auch Sachschäden sind abgedeckt. Die Versicherung bezahlt die Abschleppkosten, die Reparatur oder die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs des geschädigten Unfallgegners. Benötigt dieser während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser in einem festgelegten Rahmen von der KFZ-Haft­pflichtversicherung des Verursachers übernommen.

Hohe Deckungs­summen im Schadensfall

Zusätzlich prüft die KFZ-Haft­pflichtversicherung, ob die gestellten Ansprüche berechtigt sind. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden juristisch abgewehrt.

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestversicherungssumme von 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen mit mindestens 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden mit 50.000 Euro. In der Praxis bieten die meisten Versicherer jedoch deutlich höhere Deckungs­summen an, um einen bestmöglichen Schutz im Schadensfall zu gewährleisten.

TEIL- UND VOLLKASKO

Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Dazu gehören Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollisionen und Glasbruch. Auch das serienmäßige Zubehör des Fahrzeugs ist bei Diebstahl oder Zerstörung mitversichert. Welche Zubehörteile im Einzelfall eingeschlossen sind, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Einige Versicherer bieten zudem Schutz vor Schäden durch Marderbisse an, da diese immer häufiger vorkommen.

Tipp: Durch die Wahl einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung lassen sich die Prämien spürbar senken.

Die Vollkaskoversicherung zahlt auch selbstverschuldete Schäden

Die Vollkaskoversicherung deckt neben allen Teilkaskoleistungen auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug. Zudem übernimmt sie Schäden durch Vandalismus, beispielsweise zerkratzten Lack oder beschädigte Karosserieteile.

Wird die Vollkaskoversicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall in Anspruch genommen, erfolgt eine Rückstufung des Vertrags in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse, wodurch sich die Prämie im Folgejahr erhöht.

Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Aufgrund der höheren Beiträge lohnt sich eine Vollkaskoversicherung insbesondere für neue oder besonders wertvolle Fahrzeuge.

DIE KOSTEN

Typenklassen in der Haft­pflicht, Teil- und Vollkasko

Die Beiträge zur KFZ-Versicherung richten sich unter anderem nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Modell wird einer bestimmten Typklasse in der Haft­pflicht sowie jeweils einer eigenen Typklasse in der Teil- und Vollkaskoversicherung zugeordnet.

Diese Typklassen basieren auf dem Schadenverlauf der jeweiligen Fahrzeugmodelle in den vergangenen Jahren. Je niedriger die Typklasse eines Fahrzeugs, desto günstiger fällt die Versicherungsprämie aus.

Auch der Wohnort beeinflusst die Höhe der Prämie. Die sogenannten Regionalklassen orientieren sich an der Schadenhäufigkeit in den verschiedenen deutschen Zulassungsbezirken. In der Kaskoversicherung fließen zusätzlich regionale Risiken wie Hochwasser, Hagel oder eine erhöhte Diebstahlrate in die Einstufung mit ein.

Jedes Jahr zum 1. Oktober erfolgt eine Neubewertung der Regionalklassen. Etwa zwei Drittel aller Versicherungsverträge bleiben dabei unverändert, während für einige Fahrzeuge günstigere oder höhere Einstufungen gelten können.

SCHADENFREIHEITSRABATT

Fahranfänger zahlen in der KFZ-Haft­pflicht- und Vollkaskoversicherung deutlich höhere Beiträge als erfahrene Fahrer, die bereits viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wer seine Versicherung über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch nimmt, profitiert von einem stetig sinkenden Beitrag. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent der ursprünglichen Prämie.

Kleine Schäden selbst zahlen?

Die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen sowie die Rückstufungsregeln können je nach Versicherer variieren. Eine Rückstufung lässt sich vermeiden, indem kleinere Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden. Entscheidend für den Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Schadenshöhe, sondern die Anzahl der gemeldeten Schäden.

Ob es sich lohnt, einen Schaden selbst zu übernehmen, kann der Versicherer individuell mitteilen. Einige Anbieter bieten sogenannte Rabattretter an, durch die ein erster Unfall nicht sofort zu einer teureren Einstufung führt.

SO SPARST DU BEITRÄGE

Günstigere Prämien für den Zweitwagen

Da Fahranfänger ein höheres Unfallrisiko haben, verlangen KFZ-Haft­pflichtversicherer oft hohe Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Doch es gibt clevere Wege, um die Kosten zu senken.

Eine effektive Möglichkeit ist, Dein erstes Auto als Zweitwagen Deiner Eltern anzumelden. Dadurch profitierst Du von einem deutlich günstigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitwagen gesammelte Schadenfreiheitsrabatt kann später auf Dich übertragen werden. Zusätzlich bieten viele Versicherer vergünstigte Einstiegstarife an, wenn bereits ein anderes Fahrzeug in Deiner Familie dort versichert ist.

Auch wenn Du zuvor ein Mofa oder ein Kleinkraftrad bei derselben Versicherung angemeldet hattest, kannst Du unter Umständen von einem günstigeren Tarif für Dein erstes Auto profitieren.

Saisonkennzeichen clever nutzen

Wenn Du Dein Fahrzeug nur saisonal nutzt, zum Beispiel ein Cabrio oder ein Motorrad, kann ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein. Damit zahlst Du die KFZ-Versicherung nur für die Monate, in denen das Fahrzeug tatsächlich zugelassen ist. So kannst Du die Prämien gezielt an Deine Nutzungsdauer anpassen.

Ein zusätzlicher Vorteil: Ist Dein Fahrzeug länger als sechs Monate pro Jahr angemeldet, steigt Dein Schadenfreiheitsrabatt weiterhin an. Während der Ruhemonate entfällt außerdem die KFZ-Steuer. Meldest Du Dein Auto im Herbst ab, bleibt Dein Schadenfreiheitsrabatt bei den meisten Versicherern bestehen, sofern Du es innerhalb von 18 Monaten wieder zulässt. In dieser Zeit ist es häufig beitragsfrei über eine Ruheversicherung abgesichert.


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