Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Investition ihres Lebens. Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können erhebliche Kosten verursachen oder im schlimmsten Fall sogar zu einem Totalschaden führen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer daher unverzichtbar. Sie schützt das Gebäude selbst, nicht jedoch den darin befindlichen Hausrat, der durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden sollte. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Ein heftiger Sturm reißt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser oder ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes. In all diesen Fällen bietet eine Wohngebäudeversicherung den nötigen Schutz.
Neben der Privathaftpflichtversicherung und der Hausratversicherung ist sie für Hausbesitzer unverzichtbar. Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm oder Überschwemmung können immense Kosten verursachen und schnell die finanziellen Möglichkeiten übersteigen.
Ein umfassender Versicherungsschutz stellt sicher, dass im Ernstfall keine existenzbedrohenden Kosten entstehen. Wer eine Wohngebäudeversicherung besitzt, ist im Schadensfall gut abgesichert.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst sowie zugehörige Nebengebäude wie Garagen, Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, sofern diese im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Mitversichert sind außerdem fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile wie Einbauküchen oder Einbauschränke.
Auch Gebäudezubehör ist versichert
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das der Nutzung oder Instandhaltung des Gebäudes dient. Dazu gehören unter anderem Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.
Ob der Garten, ein Swimmingpool oder eine Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. In einigen Fällen kann der Versicherungsschutz individuell mit dem Anbieter vereinbart werden.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Haus und sein Zubehör vor Schäden durch Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag und Hagel. Je nach Vertragsumfang sind auch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben mitversichert.
Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören unter anderem Sturmschäden, die das Dach abdecken, Wasserschäden durch eindringenden Regen oder Brände, die erhebliche Schäden verursachen.
Extraleistungen je nach Vertrag
Je nach Versicherungsbedingungen können weitere Leistungen in den Schutz eingeschlossen sein. Dazu zählen die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schaden, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes oder der Ersatz von Mietausfällen bei vermieteten Räumen.
Auch Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder Sachverständigengebühren für die Schadensfeststellung können enthalten sein. Einige Versicherer übernehmen sogar die Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen im Vertrag enthalten sind, hängt von den jeweiligen Tarifbedingungen ab.
Jeder Hausbesitzer sollte sich mit einer Gebäudeversicherung gegen die größten Risiken absichern. Schäden durch Brand, Rohrbruch, Sturm oder Hagel können enorme Kosten verursachen und schnell die finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Banken verlangen bei einer Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung, sodass diese Absicherung in vielen Fällen verpflichtend ist.
Risiken können auch einzeln versichert werden
Die Gebäudeversicherung ist eine sogenannte verbundene Versicherung, bei der die Prämien für einzelne Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Elementarschäden individuell kalkuliert werden. Daher ist es möglich, bestimmte Risiken gezielt abzusichern und nur den gewünschten Schutz zu wählen.
Bei einem Eigentümerwechsel geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Dieser hat jedoch das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen zu kündigen. Käufer sollten eine bestehende Police jedoch nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen, da der volle Jahresbeitrag auch bei einer unterjährigen Kündigung fällig wird.
Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem tatsächlichen Wert der Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Gebäudewert zum Zeitpunkt eines Schadens, liegt eine Unterversicherung vor.
Das kann im Ernstfall erhebliche finanzielle Folgen haben. Stellt sich heraus, dass eine Unterversicherung besteht, kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen. Bei einer Versicherungssumme von 150.000 Euro für ein Gebäude mit einem aktuellen Wert von 300.000 Euro beträgt die Unterversicherung 50 Prozent. Entsteht ein Schaden von 30.000 Euro, ersetzt die Versicherung nur die Hälfte, also 15.000 Euro.
Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Um dieses Risiko zu vermeiden, kann mit dem Versicherer ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. In diesem Fall werden Schäden bis zur vollen Versicherungssumme erstattet. Voraussetzung dafür ist meist der Abschluss einer gleitenden Neuwertversicherung, bei der Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den steigenden Wert der Immobilie angepasst werden.
In jüngster Zeit bieten viele Versicherer Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auf Basis des sogenannten Wohnflächenmodells an. Dabei erfolgt die Einstufung des Hauses nach Typ und Ausstattung, während die Prämie pro Quadratmeter berechnet wird.
Regional bedingte Risikozuschläge
Die Gebäudeversicherung bietet Basisschutz gegen Schäden durch Brand, Leitungswasser, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Explosion.
Je nach geografischer Lage können jedoch weitere Risiken bestehen. Besonders Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck stellen in manchen Regionen eine erhöhte Gefahr dar.
Solche Elementarschäden können entweder einzeln oder als Zusatzpaket in die Gebäudeversicherung aufgenommen werden. Dafür wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben, dessen Höhe sich nach der regionalen Risikoeinstufung richtet. In besonders gefährdeten Gebieten kann dieser Zuschlag entsprechend höher ausfallen.